AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Praxis Anna Stork-Bohmann
und dem Kunden (Tierhalter/Tierbesitzer)
1.Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Praxis und dem Tierhalter/Tierbesitzer als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an.
3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno
3.1.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter/Tierbesitzer das generelle Angebot der Praxis, die Therapie annimmt
und sich an die Praxis zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.
3.2.
Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen der Praxis stellen keine Angebote dar. Das Angebot zum Abschluss
eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von der Praxis angenommen werden.
3.3.
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Praxis bestätigt wurden. Die Bestätigung ist an keine Form gebunden.
Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin kann die Aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Praxis ist nicht verpflichtet,
diese durch den Kunden verursachte Verspätung nachzuholen. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht.
3.4.
Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden
abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.5.
Bei Hausbesuchen kann es aufgrund von vorhersehbarer Beeinträchtigung im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu
Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er über die
Verzögerung informiert. Unabhängig von der Verzögerung hat der Kunde Anspruch auf die volle Behandlung.
3.6.
Die Praxis ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Mitgliedspraxis aufgrund ihrer Spezialisierung
oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Das Gleiche gilt, wenn sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringt.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Praxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich
sämtlicher Beratung, erhalten.
4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4.1.
Die Praxis erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und anschließend aufgrund der Beratung
in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt.
4.2.
Über die Therapiemethoden entscheidet der Therapeut frei, nachdem er den Tierhalter über die anwendbaren Methoden und
deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit der Kunde keine Einwendungen
erhebt, ist die Praxis befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.
4.3.
Praxis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet.
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
4.4.
Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch die Praxis angewandten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben, Trainingstipps über die Therapiesitzungen hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde
verspricht, die Empfehlung umzusetzen. Die Praxis ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte nicht befolgt, erforderliche
Auskünfte zur Anamnese unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Die Praxis haftet nicht für
Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier, die durch den Tierhalter durch Mitwirkung an der Therapie verursacht werden.
5.2.
Die Tiere müssen frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.
6. Honorar der Mitgliedpraxis
6.1.
Die Praxis hat für ihre Dienstleistung Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen der Praxis
und dem Kunden vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste aufgeführten Sätze.
6.2.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag (Termin) fällig und vom Kunden in bar, per EC-Karte oder per Überweisung (Rechnungsstellung).
6.3.
Zahlt der Kunde, das Honorar nicht, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für jede Mahnung, die sie dennoch
versendet, kann sie vom Kunden eine Mahngebühr verlangen.
6.4.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung die Forderung gerichtlich geltend gemacht.
Die Einschaltung Dritter bleibt vorbehalten.
6.5.
Während des Verzugs des Kunden ist die Praxis nicht verpflichtet, weitere Beratungen oder Behandlungen zu erbringen.
7. Fahrtkosten
Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
8. Haftung
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht
werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Verursacht das Tier Schäden bei Dritten, für die die Praxis haften muss, so stellt der Kunde die Praxis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Hat die Praxis die Ansprüche der Dritten berechtigter Weise schon erfüllt, so hat der Kunde der Mitgliedspraxis den zur Erfüllung
aufgewendeten Betrag zu erstatten. Die Teilnahme an der Behandlung erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Tierbesitzer speziell dem Pferdebesitzer
ist das zusätzliche Risiko aufgrund dessen, dass das Pferd ein Fluchttier ist, bewusst. Die Praxis haftet für Schäden am Tier nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf den gewöhnlichen, vorhersehbaren Schaden.
9. Vertraulichkeit der Behandlung/Datenschutz
Es gilt die separat zur Verfügung gestellte Kunden Information der Mitgliedspraxis zum Datenschutz, die der Kunde durch seine Unterschrift
auf dem Behandlungsvertrag genehmigt.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand ist der Wohnort des Kunden.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmung des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit
des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder unwirksame Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch
eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächstenkommt.
